Hilfsmittel
Linderung oder Ausgleich einer körperlichen Behinderung
Die Kosten für Hilfsmittel wie z. B. orthopädische Einlagen, Hörhilfen oder Roll- oder Toilettenstühle können von der BKK EWE abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen übernommen werden. Im Vorfeld der Versorgung wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Wichtige Informationen rund um Hilfsmittel und Unterstützung bei der Suche nach qualifizierten Vertragspartnern in Wohnortnähe bietet Ihnen die Hilfsmittelsuche „hello Hilfsmittel.“
Veröffentlicht am: 17.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023