Krankenhaus
Wir sind an Ihrer Seite
In dieser Ausnahmesituation sind wir für Sie da. Wir unterstützen Sie bei der Wahl eines geeigneten Krankenhauses und versuchen, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Sie erhalten im Krankenhaus moderne und hochwertige Behandlungen. Diese können vollstationär, teilstationär, vorstationär, nachstationär oder ambulant erbracht werden.
Kostenerstattung
Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist, übernehmen wir die Kosten abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung für ärztliche Behandlung operative Leistungen, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus zeitlich unbegrenzt.
Wir übernehmen auch Kosten für stationäre Behandlungen in nicht zugelassenen Krankenhäusern, sofern nach vorheriger Beantragung und Überprüfung die Voraussetzungen für die stationäre Behandlungsnotwendigkeit erfüllt sind und die Maßnahme unter der Berücksichtigung medizinischer Qualitätsaspekte und des Wirtschaftlichkeitsgebots im Einzelfall sinnvoll ist.
Welche Klinik passt zu mir?
Der BKK Klinikfinder hilft Ihnen bei der Entscheidung, die für Ihre Diagnose richtige Klinik zu finden.
Begleitperson für Ihr Kind
Ganz wichtig: Sprechen Sie uns bereits im Vorfeld der geplanten Behandlung an. Heute ist es selbstverständlich, dass Eltern während eines Krankenhausaufenthaltes in der Nähe ihres Kindes bleiben können. Wenn die Mitaufnahme eines Elternteils medizinisch notwendig ist, rechnet das Krankenhaus die Kosten für die Begleitperson direkt mit uns ab.
Veröffentlicht am: 23.03.2022 - Zuletzt geändert am: 08.02.2023